Honig-Portionspackungen müssen Hinweis auf Ursprungsländer enthalten
Kategorie: Recht | 30. Juli 2018
Der BayVGH hat entschieden, dass einzelne Honig-Portionspackungen auch dann mit den Ursprungsländern des Honigs gekennzeichnet werden müssen, wenn diese nicht zum Einzelverkauf bestimmt sind, sondern in einem Sammelkarton in den Verkehr gebracht werden (Az. 20 BV 16.1961).
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Quelle: www.datev.de