Honig-Portionspackungen müssen Hinweis auf Ursprungsländer enthalten

Kategorie: Recht | 30. Juli 2018

Der BayVGH hat entschieden, dass einzelne Honig-Portionspackungen auch dann mit den Ursprungsländern des Honigs gekennzeichnet werden müssen, wenn diese nicht zum Einzelverkauf bestimmt sind, sondern in einem Sammelkarton in den Verkehr gebracht werden (Az. 20 BV 16.1961).

Weitere Informationen: Honig-Portionspackungen müssen Hinweis auf Ursprungsländer enthalten

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

APAS: Geschäftsordnung aktualisiert . . .

Die Abschlussprüferaufsichtsstelle hat am 23. Januar 2025 ihre aktualisierte Geschäftsordnung . . . ... [weiterlesen]

Bericht über die Sitzung des Vorstandes . . . ...

Der Vorstand der WPK informiert über die wichtigsten Beratungsergebnisse aus . . . ... [weiterlesen]

Archiv