Honorarärzte im Krankenhaus sind regelmäßig sozialversicherungspflichtig
Kategorie: Recht | 4. Juni 2019
Ärzte, die als Honorarärzte in einem Krankenhaus tätig sind, sind in dieser Tätigkeit regelmäßig nicht als Selbständige anzusehen, sondern unterliegen als Beschäftigte des Krankenhauses der Sozialversicherungspflicht. Dies hat das BSG entschieden (Az. B 12 R 11/18 R).
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Quelle: www.datev.de