Hunde am Arbeitsplatz?
Kategorie: Recht | 1. September 2017
Das ArbG Bonn hat der Klage eines Ehepaars stattgegeben, das sich gegen das Verbot ihres gemeinsamen Arbeitgebers wandte, einen weiteren Schäferhund mit in die Diensträume der Forstverwaltung zu bringen (Az. 4 Ca 181/16).
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Quelle: www.datev.de