Hunde am Arbeitsplatz?

Kategorie: Recht | 1. September 2017

Das ArbG Bonn hat der Klage eines Ehepaars stattgegeben, das sich gegen das Verbot ihres gemeinsamen Arbeitgebers wandte, einen weiteren Schäferhund mit in die Diensträume der Forstverwaltung zu bringen (Az. 4 Ca 181/16).

Weitere Informationen: Hunde am Arbeitsplatz?

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Solarpaket I tritt am 16.05.2024 in . . .

Das sog. Solarpaket I wurde im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Cookies: Weiter Keine Entlastung durch Einwilligungsdienste . . .

Das Bundeskabinett hat den Regierungsentwurf für eine Einwilligungsverwaltungsverordnung (EinwV) beschlossen. . . . ... [weiterlesen]

Energielieferanten müssen klarer über Vertragsänderungen informieren . . .

Das LG Gera gab einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen . . . ... [weiterlesen]

Archiv