Hundehaltung in Mietwohnung: Versagung der Genehmigung nur aus gewichtigen Gründen
Kategorie: Recht | 1. März 2019
Die Genehmigung der Hundehaltung darf vom Vermieter nur aus gewichtigen Gründen versagt werden. So entschied das AG München (Az. 411 C 976/18).
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Quelle: www.datev.de