Hundewelpen müssen nicht in Quarantäne aufgezogen werden

Kategorie: Recht | 8. Januar 2019

Hundewelpen müssen in ihren ersten Lebenswochen bzw. bis zum Bestehen eines vollständigen Impfschutzes nicht in Quarantäne gehalten werden. Solange kein erkennbares Infektionsrisiko besteht, ist es nicht erforderlich, den Welpen den Kontakt zu ihrer Umgebung, zu anderen Tieren und zu Menschen zu versagen. Dies entschied das OLG Koblenz (Az. 1 U 262/18).

Weitere Informationen: Hundewelpen müssen nicht in Quarantäne aufgezogen werden

Quelle: www.datev.de

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