Hundezwinger im allgemeinen Wohngebiet
Kategorie: Steuern und Recht | 5. Januar 2022
Das VG Trier hat in einem Eilverfahren die Rechtmäßigkeit einer Nutzungsuntersagungsverfügung zur Haltung von mehr als zwei Hunden in einer Außenzwingeranlage bestätigt (Az. 7 L 3342/21).
Quelle: www.datev.de