Im Rahmen eines schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs vereinbarte Ausgleichszahlungen sind einkommensteuerrechtlich Werbungkosten
Kategorie: Steuern | 1. April 2019
Das FG Baden-Württemberg entschied, dass im Rahmen eines schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs vereinbarte Ausgleichszahlungen einkommensteuerrechtlich Werbungskosten sind (Az. 10 K 3881/16).
Weitere Informationen: Im Rahmen eines schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs vereinbarte Ausgleichszahlungen sind einkommensteuerrechtlich Werbungkosten
Quelle: www.datev.de