Im vorläufigen Insolvenzverfahren unter Eigenverwaltung entstandene Umsatzsteuer ist keine Masseverbindlichkeit
Kategorie: Steuern | 15. April 2019
Das FG Münster hat entschieden, dass das Finanzamt die während des vorläufigen Insolvenzverfahrens unter Eigenverwaltung entstandene Umsatzsteuer nicht als Masseverbindlichkeit gegenüber dem späteren Insolvenzverwalter festsetzen darf (Az. 15 K 1535/18).
Weitere Informationen: Im vorläufigen Insolvenzverfahren unter Eigenverwaltung entstandene Umsatzsteuer ist keine Masseverbindlichkeit
Quelle: www.datev.de