Influencerin muss Verlinkungen auf Instagram als Werbung kenntlich machen

Kategorie: Recht | 24. Oktober 2019

Das OLG Frankfurt untersagt einer Influencerin und Youtuberin, im geschäftlichen Verkehr auf ihrem Instagram-Account Bilder von sich im Internet zu präsentieren und dabei Waren und/oder Dienstleistungen vorzustellen nebst Verlinkung zu den Accounts der jeweiligen Hersteller, ohne diese Veröffentlichungen als Werbung kenntlich zu machen (Az. 6 W 68/19).

Weitere Informationen: Influencerin muss Verlinkungen auf Instagram als Werbung kenntlich machen

Quelle: www.datev.de

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