Influencerin muss Verlinkungen auf Instagram als Werbung kenntlich machen
Kategorie: Recht | 24. Oktober 2019
Das OLG Frankfurt untersagt einer Influencerin und Youtuberin, im geschäftlichen Verkehr auf ihrem Instagram-Account Bilder von sich im Internet zu präsentieren und dabei Waren und/oder Dienstleistungen vorzustellen nebst Verlinkung zu den Accounts der jeweiligen Hersteller, ohne diese Veröffentlichungen als Werbung kenntlich zu machen (Az. 6 W 68/19).
Weitere Informationen: Influencerin muss Verlinkungen auf Instagram als Werbung kenntlich machen
Quelle: www.datev.de