Insolvenzverfahren natürlicher Personen bis 2017: Restschuld in 84,7 % der Fälle erlassen

Kategorie: Wirtschaft | 17. April 2019

Von den 142.086 im Jahr 2010 eröffneten Insolvenzverfahren natürlicher Personen in Deutschland haben die Gerichte bis zum Jahresende 2017 in 84,7 % der Fälle (120.403) die Schuldner von ihrer Restschuld befreit. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, gab es die meisten Restschuldbefreiungen bei Verbraucherinsolvenzverfahren (91.258 oder 85,9 % der insgesamt 106.291 Fälle).

Weitere Informationen: Insolvenzverfahren natürlicher Personen bis 2017: Restschuld in 84,7 % der Fälle erlassen

Quelle: www.datev.de

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