Integrierte Gesamtschule Südstadt in Hannover darf weitergebaut werden

Kategorie: Recht | 7. März 2018

Das OVG Niedersachsen hat den per Eilantrag erwirkten Baustopp einer Integrierten Gesamtschule in Hannover aufgehoben, da das Grundstück des klagenden Nachbarn laut Bebauungsplan nicht in einem besonders geschützten Wohngebiet liege (Az. 1 ME 20/18).

Weitere Informationen: Integrierte Gesamtschule Südstadt in Hannover darf weitergebaut werden

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Einladung zur Informationsveranstaltung „E-Rechnung“ . . .

Sehr geehrte Damen und Herren! Ab 1. Januar 2025 müssen alle . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Erhebung der Zweitwohnungsteuer auch in Fehmarn . . . ...

Das OVG Schleswig-Holstein hat die Klage eines in Niedersachsen lebenden . . . ... [weiterlesen]

Keine BGH-Fachanwaltschaft – Singularzulassung bleibt! . . .

Die Präsidentinnen und Präsidenten der 28 Rechtsanwaltskammern stimmten am 22.01.2025 . . . ... [weiterlesen]

Archiv