Irreführende Bezeichnung: "Oliven-Mix" kein "Himbeer-Vanille-Abenteuer"
Kategorie: Recht | 20. November 2017
Das OLG Frankfurt entschied, dass ein Produkt „Oliven-Mix“ aus grünen und schwarzfarbigen – nicht aber natürlich gereiften schwarzen – Oliven angeboten werden darf, wenn die Zutatenliste zutreffend darauf verweist, dass geschwärzte Oliven enthalten sind (Az. 6 U 122/16).
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Quelle: www.datev.de