Irreführender Name für Schlager-Compilation – Kein Hinweis auf „Re-Recordings“
Kategorie: Steuern und Recht | 1. Juli 2021
Das LG München I hat eine einstweilige Verfügung bestätigt, in der sie einer Tonträgerherstellerin verboten hatte, eine Schlager-Compilation mit dem Titel: „Die Hit Giganten. Die besten Schlager Hits aller Zeiten“ anzubieten (Az. 33 O 6490/21).
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Quelle: www.datev.de