Ist ein vom Vermieter zur Verfügung gestellter Breitbandkabelanschluss nach dem TKG separat kündbar?

Kategorie: Recht | 4. Juni 2020

Ein Vermieter, der nach der Betriebskostenverordnung die laufenden monatlichen Grundgebühren für einen Breitbandkabelanschluss auf seine Mieter umlegt, muss einem Mieter kein gesondertes Kündigungsrecht nach dem Telekommunikationsgesetz in Bezug auf diesen Kabelanschluss einräumen. Dies hat das OLG Hamm entschieden (Az. 4 U 82/19).

Weitere Informationen: Ist ein vom Vermieter zur Verfügung gestellter Breitbandkabelanschluss nach dem TKG separat kündbar?

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Üblicher Verschleiß beim „Gebrauchten“ kein Mangel . . .

Das OLG Zweibrücken hat entschieden, dass der Verkäufer eines älteren . . . ... [weiterlesen]

Fitnessstudio-Urteil: McFIT muss Preise richtig angeben . . .

24,90 Euro im Monat sollte die Mitgliedschaft bei McFIT im . . . ... [weiterlesen]

Archiv