Italien muss Steuererleichterungen aus Befreiung von kommunaler Immobiliensteuer zurückfordern

Kategorie: Steuern | 7. November 2018

Der EuGH erklärte die Entscheidung der Kommission, von der Anordnung der Rückforderung rechtswidriger Beihilfen abzusehen, die von Italien mittels Befreiung von der kommunalen Immobiliensteuer gewährt wurden, für nichtig (Rs. C-622/16 P u. a.).

Weitere Informationen: Italien muss Steuererleichterungen aus Befreiung von kommunaler Immobiliensteuer zurückfordern

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

ESMA: ESEF-Taxonomie 2024 und Aktualisierung der . . . ...

Am 08.01.2025 hat die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA (European . . . ... [weiterlesen]

Quellensteuerentlastung: FASTER-Richtlinie im EU-Amtsblatt veröffentlicht . . .

Die Richtlinie (EU) 2025/50 über eine schnellere und sichere Entlastung . . . ... [weiterlesen]

Archiv