Italien wegen Vorzugsbehandlung bei der Registrierungssteuer für Immobilien verklagt

Kategorie: Steuern | 24. Januar 2019

Die EU-Kommission hat beschlossen, Italien vor dem EuGH zu verklagen, weil das Land versäumt hat, seine Rechtsvorschriften zu ändern, die für im Ausland lebende Italiener beim Erwerb ihrer ersten Immobilie auf italienischem Boden einen ermäßigten Steuersatz vorsehen.

Weitere Informationen: Italien wegen Vorzugsbehandlung bei der Registrierungssteuer für Immobilien verklagt

Quelle: www.datev.de

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