Italien wegen Vorzugsbehandlung bei der Registrierungssteuer für Immobilien verklagt
Kategorie: Steuern | 24. Januar 2019
Die EU-Kommission hat beschlossen, Italien vor dem EuGH zu verklagen, weil das Land versäumt hat, seine Rechtsvorschriften zu ändern, die für im Ausland lebende Italiener beim Erwerb ihrer ersten Immobilie auf italienischem Boden einen ermäßigten Steuersatz vorsehen.
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Quelle: www.datev.de