Jährliche Beitragsbemessungsgrenze maßgeblich bei Auflösung von Arbeitszeitkonten
Kategorie: Recht | 22. März 2018
Laut LSG Baden-Württemberg sind bei Auszahlung von Arbeitszeitkonten für die Beitragsabführung zur Sozialversicherung nicht nur die Beitragsbemessungsgrenze im konkreten Auszahlungsmonat maßgeblich, sondern die anteilige Jahresarbeitsentgeltgrenze (Az. L 11 R 4065/16).
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Quelle: www.datev.de