Jahrelanger Informationsaustausch zwischen Kreditinstituten könnte bezweckte Wettbewerbsbeschränkung darstellen

Kategorie: Steuern und Recht | 1. August 2024

Der mehr als zehn Jahre andauernde Informationsaustausch zwischen 14 Kreditinstituten in Portugal könnte eine bezweckte Wettbewerbsbeschränkung darstellen. So der EuGH (Rs. C-298/22). Die Entscheidung, ob dies der Fall ist, sei letztlich Sache des portugiesischen Gerichts für Wettbewerbssachen, das den Fall vorgelegt hat.

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Quelle: www.datev.de

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