Jede weitere geringfügige Tätigkeit einer MFA ist voll versicherungspflichtig

Kategorie: Steuern und Recht | 6. Februar 2024

Praxisinhaber tragen die Verantwortung für die richtige sozialversicherungsrechtliche Meldung von Beschäftigten. Dies entschied das LSG Nordrhein-Westfalen (Az. L 8 BA 194/21).

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Quelle: www.datev.de

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