Jede weitere geringfügige Tätigkeit einer MFA ist voll versicherungspflichtig
Kategorie: Steuern und Recht | 6. Februar 2024
Praxisinhaber tragen die Verantwortung für die richtige sozialversicherungsrechtliche Meldung von Beschäftigten. Dies entschied das LSG Nordrhein-Westfalen (Az. L 8 BA 194/21).
Quelle: www.datev.de