Jobben neben dem Studium: Haben Studenten Anspruch auf den Mindestlohn?

Kategorie: Recht | 27. Oktober 2017

Viele Studenten arbeiten neben ihrem Studium. Seit dem 1. Januar 2017 beträgt der Mindestlohn bundesweit 8,84 Euro in der Stunde. Die Minijob-Zentrale informiert, für welche Art von Job oder Praktikum ein Anspruch auf den Mindestlohn besteht.

Weitere Informationen: Jobben neben dem Studium: Haben Studenten Anspruch auf den Mindestlohn?

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Einladung zur Informationsveranstaltung „E-Rechnung“ . . .

Sehr geehrte Damen und Herren! Ab 1. Januar 2025 müssen alle . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Erasmus +-Stipendium: Der einem Studierenden gezahlte . . . ...

Es stellt eine Beschränkung des Rechts auf Freizügigkeit und Aufenthalt . . . ... [weiterlesen]

Dreiseitiger Vertrag: Syndikus-Zulassung bleibt bestehen . . .

Übernimmt ein neuer Arbeitgeber eine Syndikus-Anwältin per dreiseitigem Vertrag, braucht . . . ... [weiterlesen]

Archiv