Jobcenter muss bei marktengem Wohnraum u. U. draufzahlen

Kategorie: Steuern und Recht | 23. Oktober 2023

Das LSG Niedersachsen-Bremen entschied, dass das Jobcenter bei besonders schwer verfügbaren, behindertengerechten Wohnungen auch Kosten oberhalb der Angemessenheitsgrenze übernehmen muss (Az. L 13 AS 185/23 B ER).

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Quelle: www.datev.de

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