Jobcenter muss bei marktengem Wohnraum u. U. draufzahlen
Kategorie: Steuern und Recht | 23. Oktober 2023
Das LSG Niedersachsen-Bremen entschied, dass das Jobcenter bei besonders schwer verfügbaren, behindertengerechten Wohnungen auch Kosten oberhalb der Angemessenheitsgrenze übernehmen muss (Az. L 13 AS 185/23 B ER).
Quelle: www.datev.de