Jobcenter muss nicht für vertraglich vereinbarte Armut zahlen

Kategorie: Recht | 29. Mai 2018

Das LSG Niedersachsen-Bremen entschied, dass Behörden und Sozialgerichte Unterhaltstitel nicht ungeprüft übernehmen müssen, wenn diese offensichtlich nicht den gesetzlichen Unterhaltspflichten entsprechen (Az. L 11 AS 1373/14).

Weitere Informationen: Jobcenter muss nicht für vertraglich vereinbarte Armut zahlen

Quelle: www.datev.de

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