Juniorsuite ohne getrennten Schlafraum – Reisepreisminderung von 15 %
Kategorie: Recht | 1. Juli 2019
Wenn eine Reisebestätigung auf einen geäußerten Sonderwunsch nicht eingeht, gilt dieser als vom Reiseveranstalter angenommen. Können Sonderwünsche nicht erfüllt werden, muss der Reiseveranstalter darauf gesondert hinweisen. Ansonsten liegt ein Reisemangel vor. So entschied das LG Frankfurt (Az. 2-24 S 162/18).
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Quelle: www.datev.de