Justizministerium muss keinen Informationszugang zu „Cum-Ex“-Ermittlungsverfahren gewähren
Kategorie: Steuern und Recht | 25. August 2023
Das Justizministerium NRW muss keinen Informationszugang zu Berichten der Staatsanwaltschaften in Ermittlungsverfahren zu „Cum-Ex“-Transaktionen der WestLB AG und der Bearbeitung dieser Berichte im Justizministerium gewähren (Az. 29 K 329/21).
Quelle: www.datev.de