Kabinett beschließt Entwurf des MDK-Reformgesetzes
Kategorie: Recht | 17. Juli 2019
Der Medizinische Dienst wird zukünftig organisatorisch von den Krankenkassen getrennt und soll als unabhängige Körperschaft des öffentlichen Rechts agieren. Zudem wird die Prüfung der Krankenhausabrechnung einheitlicher und transparenter gestaltet. Das sind Ziele des „Gesetzes für bessere und unabhängigere Prüfungen – MDK-Reformgesetz“, dessen Entwurf vom Bundeskabinett beschlossen wurde.
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Quelle: www.datev.de