Kabinett beschließt mit Paketboten-Schutz-Gesetz die Einführung der Nachunternehmerhaftung für Paketbranche
Kategorie: Recht | 18. September 2019
Das Bundeskabinett hat das Paketboten-Schutz-Gesetz beschlossen. Ziel ist, die Nachunternehmerhaftung, die bereits seit Jahren in der Fleischwirtschaft und am Bau wirkt, auf die Paketbranche auszuweiten. Die Neuregelung soll künftig die korrekte Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge sicherstellen.
Weitere Informationen: Kabinett beschließt mit Paketboten-Schutz-Gesetz die Einführung der Nachunternehmerhaftung für Paketbranche
Quelle: www.datev.de