Kabinettsbeschluss – Kurzarbeit: Erleichterter Zugang gilt weiter

Kategorie: Steuern und Recht | 21. Februar 2022

Das Kabinett hat am 18.02.2022 beschlossen, die erleichterten Zugangsvoraussetzungen für das Kurzarbeitergeld auszuweiten und die vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitgeber bis zum Ende dieses Jahres zu verlängern.

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Quelle: www.datev.de

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