Kammerbeiträge 2014 der IHK Trier rechtswidrig

Kategorie: Recht | 18. April 2018

Laut VG Trier ist die das Jahr 2014 betreffende Beitragsveranlagung der Industrie – und Handelskammer Trier wegen fehlerhafter Bildung und Aufrechterhaltung der Liquiditätsrücklage für das betreffende Jahr rechtswidrig (Az. 2 K 5521/17.TR, 2 K 9375/17.TR).

Weitere Informationen: Kammerbeiträge 2014 der IHK Trier rechtswidrig

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Einladung zur Informationsveranstaltung „E-Rechnung“ . . .

Sehr geehrte Damen und Herren! Ab 1. Januar 2025 müssen alle . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Globale Mindeststeuer: ZEW zu Trumps Absage . . . ...

Donald Trump hat eine Mitwirkung der USA an der globalen . . . ... [weiterlesen]

Umfrageergebnisse von STAX 2024 ausgewertet . . .

Die deutliche Mehrheit der Steuerberater ist zufrieden mit ihrem Beruf . . . ... [weiterlesen]

Archiv