Kapitalgesellschaften zahlen weiter Soli
Kategorie: Steuern | 21. November 2019
Der Solidaritätszuschlag wird auch nach dem Inkrafttreten der Rückführung zum 1. Januar 2021 weiterhin von allen Kapitalgesellschaften als Annexsteuer auf deren festgesetzte Körperschaftsteuer erhoben. Dies teilt die Bundesregierung mit. Personengesellschaften seien nicht direkt mit Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer belastet, sodass sie keinen Solidaritätszuschlag zu zahlen hätten.
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Quelle: www.datev.de