Kapitalmaßnahme von Air Liquide S.A. (Frankreich) im Jahr 2019 – Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln nach §§ 1, 7 KapErhStG

Kategorie: Steuern | 12. Juni 2020

Das BMF legt die Vorgehensweise für die Abwicklung der vorgenannten Kapitalmaßnahmen fest (Az. IV C 1 -S-2252 / 19 / 10028 :002).

Weitere Informationen: Kapitalmaßnahme von Air Liquide S.A. (Frankreich) im Jahr 2019 – Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln nach §§ 1, 7 KapErhStG

Quelle: www.datev.de

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