Kategorische Versagung einstweiligen Rechtsschutzes gegen Entlassung aus Widerrufsbeamtenverhältnis kraft Gesetzes wegen Nichtbestehens einer Prüfung verfassungswidrig

Kategorie: Recht | 23. Juni 2020

Das BVerfG hat einer Verfassungsbeschwerde stattgegeben, die sich gegen einen Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts richtet, durch den dem Beschwerdeführer einstweiliger Rechtsschutz gegen die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf kraft Gesetzes wegen endgültigen Nichtbestehens einer Prüfung im Rahmen der polizeilichen Ausbildung versagt wurde (Az. 2 BvR 469/20).

Weitere Informationen: Kategorische Versagung einstweiligen Rechtsschutzes gegen Entlassung aus Widerrufsbeamtenverhältnis kraft Gesetzes wegen Nichtbestehens einer Prüfung verfassungswidrig

Quelle: www.datev.de

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