„Kater“ als Krankheit: Nahrungsergänzungsmittel darf nicht mit Heilwirkung gegen einen Kater werben

Kategorie: Recht | 23. September 2019

Ein Alkoholkater stellt eine Krankheit dar. Werbeaussagen, wonach ein Nahrungsergänzungsmittel einem Alkoholkater vorbeugen bzw. seine Folgen mindern soll, verstoßen damit gegen das Verbot, Lebensmitteln krankheitsbezogene Eigenschaften zuzuweisen, entschied das OLG Frankfurt (Az. 6 U 114/18 ).

Weitere Informationen: „Kater“ als Krankheit: Nahrungsergänzungsmittel darf nicht mit Heilwirkung gegen einen Kater werben

Quelle: www.datev.de

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