Kein Anscheinsbeweis für Haftung bei ungeklärter Rechtslage

Kategorie: Steuern und Recht | 8. Oktober 2024

Bei ungeklärter Rechtslage spricht kein Anscheinsbeweis dafür, dass rechtsschutzversicherte Mandanten sich gegen eine Klage entschieden hätten. Dies entschied der BGH (Az. IX ZR 38/23). Auf dieses Urteil weist die BRAK hin.

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

EuGH zum Schutz eines Alleinvertriebshändlers vor . . . ...

EuGH-Generalanwältin Medina stellte Schlussanträge zum Wettbewerbsrecht und zu Vertriebsvereinbarungen: Ein . . . ... [weiterlesen]

ifo Geschäftsklima Ostdeutschland stagniert im Dezember . . . ...

Der ifo Geschäftsklimaindex Ostdeutschland ist im Dezember gegenüber dem Wert . . . ... [weiterlesen]

Archiv