Kein Anspruch auf Ausnahmegenehmigung für Gesichtsschleier (Niqab) am Steuer

Kategorie: Steuern und Recht | 8. Juli 2024

Eine muslimische Glaubensangehörige aus Neuss, die aus religiösen Gründen auch beim Führen eines Kraftfahrzeugs ihr Gesicht mit Ausnahme eines Sehschlitzes für die Augenpartie mit einem Gesichtsschleier in Form eines Niqab bedecken möchte, hat keinen Anspruch auf Befreiung vom Verhüllungsverbot am Steuer. So entschied das OVG Nordrhein-Westfalen (Az. 8 A 3194/21).

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Quelle: www.datev.de

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