Kein Anspruch auf Entfernung von Kreuzen in Dienstgebäuden des Freistaats Bayern

Kategorie: Steuern und Recht | 19. Dezember 2023

Der Freistaat Bayern muss nicht die gemäß dem sog. Kreuzerlass angebrachten Kreuze in seinen Dienstgebäuden entfernen. Das hat das BVerwG entschieden (Az. 10 C 3.22 und 10 C 5.22).

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Quelle: www.datev.de

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