Kein Anspruch auf Entfernung von Kreuzen in Dienstgebäuden des Freistaats Bayern
Kategorie: Steuern und Recht | 19. Dezember 2023
Der Freistaat Bayern muss nicht die gemäß dem sog. Kreuzerlass angebrachten Kreuze in seinen Dienstgebäuden entfernen. Das hat das BVerwG entschieden (Az. 10 C 3.22 und 10 C 5.22).
Quelle: www.datev.de