Kein Anspruch auf Ersatz eines Kaskoschadens bei Lüge vor Gericht
Kategorie: Recht | 7. September 2017
Laut OLG Hamm kann eine Lüge vor Gericht beim Geltendmachen eines Kaskoanspruchs wegen eines Diebstahls dazu führen, dass die für den Versicherungsnehmer streitende „Redlichkeitsvermutung“ widerlegt und seine Klage deswegen erfolglos ist (Az. 20 U 184/15).
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Quelle: www.datev.de