Kein Anspruch auf gewerberechtliches Einschreiten gegen Volkswagen
Kategorie: Recht | 10. Juli 2018
Bürger können von der Stadt Wolfsburg nicht unter Berufung auf die sog. Diesel-Affäre verlangen, gewerberechtlich gegen die Volkswagen AG einzuschreiten und dem Unternehmen den Verkauf von Kraftfahrzeugen zu untersagen. Dies hat das VG Braunschweig entschieden (Az. 1 B 112/18).
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Quelle: www.datev.de