Kein Anspruch auf Kindergeld für sechzehnmonatige Übergangszeit zwischen erster und zweiter Ausbildung – Fehlender Nachweis der Ausbildungswilligkeit bei Unterbrechung der Ausbildung zum Hotelfachmann während der Corona-Pandemie
Kategorie: Steuern und Recht | 30. September 2024
Das FG Schleswig-Holstein entschied, dass eine analoge Anwendung von § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2b EStG auf Fälle, in denen der Zeitraum zwischen zwei Ausbildungsabschnitten aufgrund der Corona-Pandemie 16 Monate beträgt, mangels einer planwidrigen Regelungslücke ausscheidet. Sofern § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2c EStG entsprechend der Rechtsprechung zur Unterbrechung der Ausbildung infolge Krankheit und Mutterschutz anzuwenden wäre, weil auch die Corona-Pandemie als objektiver Grund für eine Ausbildungsunterbrechung angesehen werden könnte, mangele es im Streitfall jedenfalls an der Ausbildungswilligkeit des Kindes (Az. 5 K 71/23).
Quelle: www.datev.de