Kein Anspruch auf Kurdisch-Unterricht an hessischen Grundschulen
Kategorie: Recht | 11. März 2019
Das VG Wiesbaden hat die Klage einer hessischen Grundschülerin gegen das hessische Kultusministerium auf Unterrichtung in dem kurdischen Dialekt Kurmanci zurückgewiesen. Ein verfassungsrechtliches Gebot, herkunftssprachlichen Unterricht zu organisieren, bestehe nicht (Az. 6 K 1560/18).
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Quelle: www.datev.de