Kein Anspruch auf Kurdisch-Unterricht an hessischen Grundschulen

Kategorie: Recht | 11. März 2019

Das VG Wiesbaden hat die Klage einer hessischen Grundschülerin gegen das hessische Kultusministerium auf Unterrichtung in dem kurdischen Dialekt Kurmanci zurückgewiesen. Ein verfassungsrechtliches Gebot, herkunftssprachlichen Unterricht zu organisieren, bestehe nicht (Az. 6 K 1560/18).

Weitere Informationen: Kein Anspruch auf Kurdisch-Unterricht an hessischen Grundschulen

Quelle: www.datev.de

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