Kein Anspruch auf Laser-Korrektur der Augen bei Myopie sowie Astigmatismus
Kategorie: Recht | 5. August 2019
Das SG Stuttgart entschied, dass Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung, die an einer Myopie sowie einem Astigmatismus leiden, keinen Anspruch auf eine Laser-Korrektur der Augen haben (Az. S 23 KR 4535/18).
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Quelle: www.datev.de