Kein Anspruch auf Linienverkehrsgenehmigung bei unzureichender Bedienung des Schulverkehrs
Kategorie: Steuern und Recht | 28. Juli 2021
Die Erteilung einer Linienverkehrsgenehmigung kann versagt werden, wenn der beantragte Verkehr den Anforderungen des einschlägigen Nahverkehrsplans zum Schulverkehr nicht entspricht. Das hat das BVerwG entschieden. (Az. 8 C 33.20).
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Quelle: www.datev.de