Kein Anspruch auf Mehrarbeitsvergütung für die Teilnahme einer teilzeitbeschäftigten Lehrerin an einer Klassenfahrt
Kategorie: Recht | 21. Oktober 2019
Eine Mehrarbeitsvergütung können teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte lt. Besoldungsrecht nicht für die Teilnahme an Klassen- oder Studienfahrten, sondern nur dann beanspruchen, wenn sie überobligatorisch Unterrichtsstunden leisten. Darauf wies das VG Karlsruhe hin (Az. 13 K 13256/17).
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Quelle: www.datev.de