Kein Anspruch auf Rückzahlung des an Partnervermittlung gezahlten Honorars

Kategorie: Recht | 13. September 2019

Das AG München entschied, dass eine Kundin aus einem Partnerschaftsvermittlungsvertrag keinen Anspruch auf Rückzahlung des an die Partnervermittlung gezahlten Honorars hat, weil ihr in einem Zeitraum von drei Monaten nur sechs Partnervorschläge unterbreitet worden seien (Az. 113 C 16281/18).

Weitere Informationen: Kein Anspruch auf Rückzahlung des an Partnervermittlung gezahlten Honorars

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Bekanntmachung des geänderten Musters für den . . . ...

Das BMF hat das geänderte Muster für den Ausdruck der . . . ... [weiterlesen]

Ein Pflegedienst, der Intensivpflege in Wohngemeinschaften . . . ...

Zu Lebzeiten bestehende Ansprüche der verstorbenen Pflegebedürftigen könne der Pflegedienst . . . ... [weiterlesen]

Archiv