Kein Anspruch auf Schadensersatz gegen den zur Wiesnanfahrt und Wiesnrückfahrt angemieteten Chauffeur aus behaupteter Kollision

Kategorie: Recht | 2. September 2019

Das AG München wies die Klage einer Augsburger Wirtschaftsberatungsfirma gegen eine Chauffeurvermittlung ab. Es bestehe kein Anspruch auf Schadensersatz, da der Klägerin der Nachweis, dass der Fahrer der Beklagten einen Zusammenstoß verursacht hätte oder vorwerfbar die Geltendmachung von Schäden aus diesem Vorfall vereitelt hätte, nicht gelungen sei (Az. 111 C 4520/17).

Weitere Informationen: Kein Anspruch auf Schadensersatz gegen den zur Wiesnanfahrt und Wiesnrückfahrt angemieteten Chauffeur aus behaupteter Kollision

Quelle: www.datev.de

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