Kein Anspruch auf Schadensersatz gegen den zur Wiesnanfahrt und Wiesnrückfahrt angemieteten Chauffeur aus behaupteter Kollision
Kategorie: Recht | 2. September 2019
Das AG München wies die Klage einer Augsburger Wirtschaftsberatungsfirma gegen eine Chauffeurvermittlung ab. Es bestehe kein Anspruch auf Schadensersatz, da der Klägerin der Nachweis, dass der Fahrer der Beklagten einen Zusammenstoß verursacht hätte oder vorwerfbar die Geltendmachung von Schäden aus diesem Vorfall vereitelt hätte, nicht gelungen sei (Az. 111 C 4520/17).
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Quelle: www.datev.de