Kein Anspruch auf Schadensersatz nach Ausschluss von Isarfest
Kategorie: Recht | 26. Juni 2020
Das AG München entschied, dass ein 44-jähriger Mann, der wegen seines Alters nicht an einem Elektro-Festival teilnehmen durfte, keinen Anspruch auf Schadensersatz wegen Altersdiskriminierung hat (Az. 122 C 5020/18).
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Quelle: www.datev.de