Kein Anspruch auf Übernahme von Schülerbusfahrkosten in Konz

Kategorie: Recht | 31. Mai 2019

Das VG Trier entschied, dass für Schüler von Gymnasien ein Anspruch auf Erstattung von Fahrkosten bei einem Schulweg, der kürzer als 4 km ist, nur dann besteht, wenn dieser besonders gefährlich ist (Az. 6 K 5367/18).

Weitere Informationen: Kein Anspruch auf Übernahme von Schülerbusfahrkosten in Konz

Quelle: www.datev.de

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