Kein Anspruch auf Umrüstung oder Zuschuss für elektrische Rollläden aus der Pflegeversicherung

Kategorie: Recht | 22. Juli 2019

Das SG Mannheim entschied, dass die Pflegekasse nicht für die Kosten einer Umrüstung aller Rollläden im Haus auf Elektroantrieb aufkommen muss (Az. S 11 P 734/19).

Weitere Informationen: Kein Anspruch auf Umrüstung oder Zuschuss für elektrische Rollläden aus der Pflegeversicherung

Quelle: www.datev.de

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