Kein Anspruch auf Umrüstung oder Zuschuss für elektrische Rollläden aus der Pflegeversicherung
Kategorie: Recht | 22. Juli 2019
Das SG Mannheim entschied, dass die Pflegekasse nicht für die Kosten einer Umrüstung aller Rollläden im Haus auf Elektroantrieb aufkommen muss (Az. S 11 P 734/19).
Weitere Informationen: Kein Anspruch auf Umrüstung oder Zuschuss für elektrische Rollläden aus der Pflegeversicherung
Quelle: www.datev.de