Kein Anspruch auf Verzicht des Finanzamts auf Übermittlung der E-Bilanz per Datenfernübertragung

Kategorie: Steuern | 3. Juli 2017

Laut FG Schleswig-Holstein hat das Finanzamt zu Recht nicht die Härtefallregelung bei der Pflicht zur elektronischen Übermittlung der E-Bilanz im Wege der Datenfernübertragung angewandt (Az. 1 K 149/15).

Weitere Informationen: Kein Anspruch auf Verzicht des Finanzamts auf Übermittlung der E-Bilanz per Datenfernübertragung

Quelle: www.datev.de

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