Kein Anspruch der GDL auf Anwendung ihrer Tarifverträge
Kategorie: Steuern und Recht | 21. September 2021
Das ArbG Berlin hat die Klage der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) gegen den Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband der Mobilitäts- und Verkehrsdienstleister (AGV MOVE) auf Einwirkung zur Anwendung ihrer Tarifverträge abgewiesen (Az. 30 Ca 5638/21).
Quelle: www.datev.de